Mit ihrer umstrittenen B�hnenshow und der darin enthaltenen Kreuzigungsszene verst��t US-S�ngerin Madonna nicht gegen deutsche Gesetze, so der D�sseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken. Bei ihrem Konzert in D�sseldorf verzichtete die S�ngerin nicht auf ihre Showeinlage. Die besonders von Kirchenvertretern kritisierte Inszenierung, bei welcher sie sich mit einem Dornenkranz auf dem Kopf tragend an ein Kreuz „nageln“ l�sst, sei zwar „sehr plakativ und provozierend“ so Mocken, damit erf�lle sich jedoch kein gerechtfertigter Straftatbestand.
Quelle: yahoo.de